Schule mit demokratischem Schwerpunkt (SMV)

 

Verbindungslehrer*in

 

Herr Sebastian Bütger

s.buetger@gms-ergenzingen.de

 
 
 

Demokratie durch Handeln lernen

Die Leitidee einer demokratischen Schulkultur ist in unserer Landesverfassung verankert und somit die Basis für unser erzieherisches Wirken an der Schule. Als teilnehmende Schule am Projekt „Demokratische Erziehung in Unterricht und Schulleben (DES)" verpflichten wir uns (seit 1997) demokratisches Lernen und Handeln stärker, längerfristig und auf allen Ebenen des schulischen Lebens anzustreben. Konkret bedeutet dies, dass wir den Schülern an unserer Schule viele Möglichkeiten und Handlungsspielräume bieten, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. 

Der Tagesordnungspunkt „Wichtiges aus der SMV“ hat seinen festen Platz in der GLK und der Verbindunglehrer verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an Projektsitzungen und Fortbildungen der DES-Schulen.

Eine gut funktionierende SMV kann sehr viel zu einer guten Schulatmosphäre beitragen. Sie kann im Schulleben Aufgaben übernehmen, mitbestimmen, politisch handeln, informieren und organisieren und die verschiedenen Interessen der Schüler in ihre Arbeit mit einbeziehen. Die SMV kann dafür eigene Veranstaltungen durchführen. Doch trotz gewählter Klassen- und Schülersprecher ist die  „Schülermitverantwortung“ Sache aller Schüler der gesamten Schule und ist von allen am Schulleben Beteiligten zu unterstützen.  (SMV-Verordnung) 

SMV- Arbeit hat an unserer Schule Tradition und ist ein wichtiges Übungsfeld für demokratisches Handeln. Dass Schüler und Schülerinnen Verantwortung übernehmen wollen und können hat unsere SMV schon in vielen Projekten und Veranstaltungen gezeigt.  Veranstaltungen und  Aktivitäten der SMV können sich von Jahr zu Jahr ändern oder es handelt sich um (jahreszeitlich) feste Veranstaltungen. Je nachdem wie engagiert das Schülersprecher-Team bzw. der Schülerrat ist, können es mehr oder weniger SMV-Aktivitäten sein.

Bereits vor Jahren hat sich die SMV an der Ergenzinger Schule eine eigene SMV-Satzung gegeben. Diese wurde zu Beginn des Schuljahres 2017/18 aktualisiert.

Schülerratssitzungen (=> SMV-Sitzungen) finden nach Bedarf, aber mindestens einmal vierteljährlich (während der Unterrichtszeit), statt. Die Klassensprecher werden dazu rechtzeitig mit Tagesordnung eingeladen. Schulversammlungen sollen mindestens viermal jährlich stattfinden.

Zu Beginn des Schuljahres findet für die neuen Klassensprecher ein SMV-Tag statt. Außerdem wird für den neuen Schülerrat ein Teamtraining im Niederseil-Parcours angeboten. Beides wird vom Verbindungslehrer in Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro bzw. der Schulsozialarbeit organisiert.

Unsere Aufgabengebiete

 
 
 
 

...beteiligen - mitwirken - handeln - mitverantworten...

Schülersprecher –Team  

Wahl der Schülervertreter ist Sache der gesamten Schulgemeinschaft =>  gestaltetes Wahlverfahren. 

Schülerrat 

Mitglieder des Schülerrats sind die Klassensprecher und Stellvertreter, die Schülersprecher sowie je ein Mitglied der Schulsportmentoren, Streitschlichter und der Schülerbücherei und der Jugendvertreter. Das Schülersprecher-Team beruft mit Unterstützung durch den Verbindungslehrer den Schülerrat ein, leitet ihn und ist für die Durchführung der Beschlüsse verantwortlich.

Klassenrat

Die Klassenschülerversammlung besteht aus allen Schülern der Klasse. Das Klassensprecher-Team leitet die Klassenratssitzung mit Unterstützung des Klassenlehrers. Die Klassenratsstunde findet einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt.  

Schulversammlung

An unseren Schulversammlungen in der Sporthalle oder im Eingangsbereich der Schule nehmen alle Schüler, Lehrer, das Schulpersonal und die Schulleitung teil. Geleitet wird die Versammlung vom Schülersprecher-Team unterstützt durch den Verbindungslehrer. Informationen aus den Klassenräten werden ausgetauscht und Probleme, die die ganze Schule betreffen, können von allen vorgebracht und diskutiert werden. Kandidatenvorstellungen für SMV-Wahlen, Vorführungen, Verabschiedungen, Würdigungen und Preisverleihungen finden ebenfalls in diesem Rahmen statt.

Streitschlichter

Jährlich werden an unserer Schule mehrere Schüler/innen der Klassen 7/8 als Schülerstreitschlichter ausgebildet. Nach der Ausbildung unterstützen sie die jüngeren Schüler/innen bei der Bewältigung ihrer Konflikte untereinander. (Ausbildung und Begleitung obliegt der ausbildenden Lehrkraft).

Schulsportmentoren

Jährlich nehmen 2-3 Schüler/innen (ab Kl. 7) an der 3-tägigen Ausbildung teil und werden danach in vielerlei sportlichen Bereichen eingesetzt. (Begleitung in der Praxis erfolgt durch den Sportfachbetreuer). 

Schülerbücherei-Team

Die Schülerbücherei wird größtenteils von Schülern (ab Kl. 7)  geführt. Sie halten die Bücherei  in Ordnung, sind verantwortlich für Ausleihe und Rückgabe der Bücher, haben die Aufsicht während der Öffnungszeiten  und haben bei  Neu- Anschaffungen ein Vorschlagsrecht. Unterstützt werden sie durch den verantwortlichen Lehrer für die Schülerbibliothek oder durch den Verbindungslehrer.

Schulsanitäter

Auch Schulsanitäter werden jährlich von einer Ausbildungslehrerinan der Schule ausgebildet. Täglich ist ein Bereitschaftsdienst eingeteilt.

Pausenverkauf

Die Schüler der Klassen 7 ünterstützen das Schulbistro "GiGanTisch" täglich beim Pausenverkauf.

Spielgeräteausgabedienst in den Pausen

In den großen Pausen und während der Mittagspause haben Schüler der Klassen 6 die Ausgabe der Spiel-und Sportgeräte im "Treffle" zu gewährleisten. Unterstützt werden sie dabei vom Jugendbüro (der Schulsozialarbeit).

SMV-Aktivitäten an der GiG (eine Auswahl)

  • Gestaltete Wahlen der Organe der SMV
  • Thematische Schulversammlungen
  • SMV-Tagung im Jugendhaus Ergenzingen
  • SMV-Teamtraining (Niederseil-Parcour)
  • Organisation Schulhofdienst
  • Organisation von Erlebnis-Sporttag / Wintersporttag
  • Weihnachtsfeier in der Aula
  • Turniere (Fußball/ Volleyball/ Basketball/...)
  • Nikolaus-Aktion /Besuch in allen Klassen
  • Disco
  • Landschaftsputzete
  • Beteiligung beim Dorffest /bei der Kunstmeile/ beim Weihnachtsmarkt
  • SMV-Wandzeitung, Homepage
  • Stadtradeln, bike2school-Tag
  • Valentinstag-Aktivität
  • Teilnahme Beachvolleyball-Dorfmeisterschaft
  • SMV-Gestaltungsteam übernimmt Deko bei Weihnachtsfeier einer Firma
  • Christbaum-Sammelaktion in Ergenzingen
  • Class-Spirit Day
  • Arbeitskreis „Schulhofumgestaltung“

Impressionen vom SMV-Tag

 
 
 

SMV-SATZUNG der GMS Ergenzingen

1. Allgemeine Aufgaben der SMV

Die SMV ist Sache aller Schüler. Alle interessierten Schülerinnen und Schüler sind in die SMV-Arbeit mit einzubeziehen, auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden. Grundsätzlich stehen jedem Schüler und jeder Schülerin die Organe der SMV offen, des Weiteren kann sich jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden. Ein öffentlich zugängliches Info-„Brett“ im Schuleingangsbereich bzw. im Aufenthaltsraum informiert über aktuelle Vorgänge der SMV.

Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter/innen ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch.

2. Organe der SMV

2.1. Schülerrat

Der Schülerrat tritt regelmäßig zusammen (bei Bedarf auch nachmittags). Die Schülersprecher (unterstützt durch den Verbindungslehrer) laden dazu rechtzeitig mit Tagesordnung ein (mindestens 3 Tage vorher). Von jeder SMV-Sitzung ist ein Protokoll anzulegen. 
Die Klassensprecher berichten in ihren Klassenräten über die Ergebnisse im Schülerrat.

Zum Schülerrat der GiG Ergenzingen gehören das Schülersprecher-Team, die Klassensprecher und Stellvertreter, je ein gewählter Vertreter der Schülersportmentoren, der Streitschlichter, des Schülerbücherei-Teams und der Schulsanitäter.

2.2 SMV-Vorstand

Das Schülersprecher-Team, die Jugendvertretung,  der Verbindungslehrer (ggf. sein Stellvertreter) und falls gewählt, auch bestimmte Ausschussvorsitzende bilden den Vorstand. Der Vorstand koordiniert die Arbeit der SMV. Von Sitzungen ist ein Protokoll anzulegen. Der Vorstand kümmert sich auch um den regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung.

2.3 Schulversammlungen

Schulversammlungen finden mindestens 3 x pro Jahr statt.

Die erste Schulversammlung im Schuljahr dient der Vorstellung der Schülersprecherkandidaten.

Zur Schulversammlungen wird rechtzeitig mit Tagesordnung eingeladen.

Schulversammlungen werden vom Schülerrat (nach Genehmigung durch die Schulleitung) organisiert, je nach Thematik in den Klassenräten vorbereitet und vom SMV-Vorstand zusammen mit der Schulleitung durchgeführt.

2.4 Klassenrat

Der Klassenrat ist ein Forum der Schulklasse. Er findet wöchentlich statt. Für den „Klara“ steht eine feste Unterrichtsstunde zur Verfügung. Alle Klassenmitglieder erhalten hier die Gelegenheit, ihre Probleme und Konflikte anzusprechen bzw. zu lösen. Außerdem werden zum Beispiel Klassenaktivitäten geplant, Anregungen und Wünsche vorgetragen sowie Vorschläge für die Unterrichtsplanung eingebracht. Langfristig soll der Klassenrat das „Wir“-Gefühl fördern, Kommunikationsfertigkeiten entwickeln, das Verantwortungsbewusstsein stärken und  demokratisches Verhalten einüben.

Die Klassensprecher leiten mit Unterstützung des Klassenlehrers den Klassenrat. Jede Klasse stellt eigene Klassenratsregeln auf. Für den Ablauf einer Klassenratssitzung liegt eine Empfehlung des Schülerrats vor.

Wichtige Regeln, Durchführungsbestimmungen und Beschlüsse können in einem „Klassenratsbuch“ festgehalten werden.

Schulgesetz und Schulordnung setzen die Rahmenbedingungen.

Regeln für den Klassenrat (Vorschlag des Schülerrats):

  1.  Jeder Schüler und jede Schülerin ist mit einer Stimme im Klassenrat stimmberechtigt.
  2. Ein Beschluss ist mit einfacher Mehrheit gültig.
  3. Der Klassenrat stimmt über interne, die Klasse betreffende Angelegenheiten ab.
  4. Beschlüsse können nach erneuter Erörterung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
  5. Die Klassensprecher leiten in Absprache mit dem Klassenlehrer die Klassenratssitzung und  geben die Tagesordnung bekannt.
  6. Geringfügige Probleme müssen nicht im Klassenrat besprochen werden. Es eignet sich auch nicht jedes Thema für den Klassenrat. Mobbingfälle, Straftaten oder anonyme Anschuldigungen gehören nicht in den Klassenrat.
  7. Bei Konflikten mit Fachlehrern, Schülern anderer Klassen usw. können diese in den Klassenrat eingeladen und angehört werden.
  8. Bei Bedarf können bei bestimmten Themen oder Problemen andere beratende Personen (Schulleitung, Schülersprecher, Verbindungslehrer, Sozialpädagoge) hinzugezogen werden.
  9. Es wird eine Rednerliste geführt.
  10. Es gelten die Gesprächsregeln der Klasse.
  11. Die Mitglieder des Klassenrats haben das Recht, ihre Meinung frei zu  äußern und die Pflicht zur Sache zu reden. Jedes Mitglied muss gehört werden, wenn es sich an die Regeln hält.
  12. Auch die Klassensprecher können ihre Meinung zur Sache abgeben, wenn sie auf der Rednerliste sind. 
  13. Es sollte ein Klassenratsbuch geführt werden, in dem Wünsche bezüglich der Tagesordnung, Beschlüsse, Protokolle usw. aufgeschrieben werden.
  14. Themen, die im Klassenrat besprochen werden, sind vertraulich. 
  15. Wer den Klassenrat stört, muss mit Konsequenzen rechnen ( Ermahnung, Bestrafung, Ausschluss, Tagebucheintrag). Die entsprechenden Maßnahmen regelt die Klassengemeinschaft.

3.  Evaluation  (Neu!)

§ 6 EvaluationsVO 2008 „ Bei der Selbstevaluationbezieht die Schule alle....insbesondere die Schüler ...mit ein.“ 

Die SMV evaluiert sich selbst zur Verbesserung der eigenen Arbeit.
(Fragebogen, Interviews, SMV-Team besucht untere Klassen, SMV-Tag,...)

  • SMV Evaluationsausschuss wirkt gegebenenfalls bei Gesamtevaluation der Schule mit.
  • SMV informiert Schülerschaft über Evaluationsergebnisse usw. durch Aushang bzw. in der Schulversammlung. 

4. Finanzmittel der SMV...

... sind für Zwecke, die der Schülerschaft dienen, die vom Schülerrat vorgeschlagen und die mit Mehrheit beschlossen wurden.

Die Finanzen werden vom Verbindungslehrer über ein Konto bei der Raiffeisenbank verwaltet. Alle Ausgaben über € 50 müssen vom Schülerrat genehmigt werden. Die Belege sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

In jedem Schuljahr wird die SMV-Kasse durch ein bis zwei Kassenprüfer kontrolliert. Das Ergebnis wird dem Schülerrat und der Schulleitung zur Kenntnisnahme mitgeteilt.

Finanzielle Mittel erwirbt die SMV durch Veranstaltungen und durch Anträge beim Förderverein, beim Elternbeirat oder im Haushaltsplan. 

5. Wahlverfahren  

5.1 Wahl der Klassensprecher 

Alle Schüler ab Klasse 5 wählen nach den Grundsätzen, die für demokratische Wahlen gelten, ihre Klassensprecher. Es findet ein gestaltetes Wahlverfahren statt.

Zur Klassensprecherwahl stellt die SMV bei Bedarf Unterrichtsmaterial zur Verfügung.

Bausteine des gestalteten Wahlverfahrens:

  • Welche Eigenschaften sollte ein Klassensprecher haben / nicht haben?
  • Welche Aufgaben hat ein Klassensprecher an unserer Schule? (Unterrichtsprojekt)
  • Kandidatensuche in den Klassen /Wahlplakatgestaltung der Kandidaten
  • Kandidatenversammlung. 
  • SMV/VL informieren nochmals über Rechte, Pflichten, Aufgaben
  • Wahlverfahren: Wahlausschuss bilden, Wahlmodalitäten klären, Kandidatenvorstellung in den Klassen (Thema: z.B. Wofür werde ich mich einsetzen?), Wahldurchführung (geheime Wahl)
  • Gratulation
  • Vorstellung der neuen Klassensprecher am SMV-„Brett“ /Veröffentlichung auf der Homepage. 

5.2 Wahl des Schülersprecher-Teams 

An der GiG Ergenzingen gibt es ein Schülersprecher-Team (3 Personen). 

5.2.1  Erste(r) Schülersprecher(in) und Stellvertreter(in) 

Er (Sie) wird aus der Mitte aller Schüler und Schülerinnen gewählt.

Der Schülersprecher / die Schülersprecherin wird durch eine Direktwahl von der gesamten Schülerschaft der Schule gewählt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird 1. Schülersprecher, der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen wird Stellvertreter und gehört zum Schülersprecher –Team.

Es gelten die Grundsätze der ordentlichen Wahl.

Schülersprecherkandidaten sollten mindestens eine befriedigende Verhaltensnote vorweisen können und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Schülerschaft und die Schule zu engagieren.

Geeignete Bewerber stellen sich mit Plakaten im Eingangsbereich der Schule und einer Wahlrede in der Schulversammlung vor. Danach wählen die einzelnen Klassen unter Aufsicht eines Lehrers in geheimer Wahl ihren Kandidaten. Jeder Schüler hat eine Stimme.

Ein Wahlausschuss (2 Erwachsene, 2 Schüler/innen) zählt die Stimmzettel aus und gibt das Ergebnis zuerst der Schulleitung bekannt.

5.2.2   Zweite(r) Schülersprecher(in) aus dem Schülerrat.

Er (Sie) wird aus der Mitte des Schülerrats gewählt.
Der/die 2. Schülersprecher/in wird vom Schülerrat gewählt. Mindestens 1 Mitglied des Schülersprecher-Teams sollte aus Klasse 8 sein. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.

5.2.3   Jugendvertreter/in für die GiG und Ergenzigen in der Stadt Rottenburg

Gibt es eine/n amtierende/n Jugendvertreter/in ist diese/r Mitglied des SMV-Vorstands.

Die GiG hat 1 Mandat für die Jugendvertretung der Stadt Rottenburg. Je Schule wird ein zusätzliches Mitglied als Stellvertreter/in bestellt.

Die Wahl der Jugendvertretung findet alle 2 Jahre (bis Dezember) statt.

Wählbar sind alle Schüler/innen der jeweiligen Schule, unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnort. Der Schülerrat der GiG hat allerdings mehrheitlich abgestimmt, dass an der GiG erst Schüler ab Klasse 7 gewählt werden können.

Gewählt wird die Jugendvertretung vom Schülerrat .

(vgl. Geschäftsordnung der Jugendvertretung der Stadt Rottenburg am Neckar vom 22.03.2016)

Das neu gewählte Schülersprecher-Team sowie die Jugendvertretung stellt sich zu Beginn des Schuljahres den Elternvertretern bzw. dem Elternbeiratsvorsitzenden vor.

5.2.4 Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit als Schülersprecher/in

Verstößt ein Schülersprecher grob gegen das Schulgesetz (die SMV-Verordnung oder gegen die vorliegende Satzung) kann er vom Schülerrat im Einvernehmen mit der Schulleitung abgesetzt werden. Gegebenenfalls rückt der Stellvertreter nach.

Auf Antrag der Schüler ist ihre Tätigkeit in der SMV im Zeugnis oder in anderer geeigneter Form ohne Wertung zu bescheinigen.

5.3 Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz

Die drei Schülersprecher sind kraft Amtes Mitglieder in der Schulkonferenz.

Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte ab Klassenstufe 7 einen weiteren Delegierten in einem Wahlgang sowie die Stellvertreter. Hat die Schule einen Jugendvertreter für die Jugendvertretung in Rottenburg gewählt, ist diese/r vierter Schülervertreter in der Schulkonferenz.

Die Reihenfolge der erreichten Stimmen ist für die Vertretung maßgebend.

Die Stellvertreter nehmen ihr Vertretungsrecht in der Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen wahr, es ist also keine Personenvertretung vorgesehen.

Vor der Wahl stellen sich die Kandidaten vor.

5.3.1 Einberufung der Schulkonferenz § 47 Abs. 12

Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz beantragen. Gewünschte Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden.

5.4 Wahl des Verbindungslehrers

Der Schülerrat wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Verbindungslehrer und seinen Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt 1 Schuljahr. Ein Verbindungslehrer ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.

Das Schülersprecher-Team stellt nach den Vorschlägen des Schülerrates eine Kandidatenliste auf. Nicht wählbar sind die Schulleitung sowie Lehrer mit weniger als einem halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden.

Vor der Wahl des Verbindungslehrers im Schülerrat erfolgt ein Meinungsbild in allen Klassen (ohne Klassenlehrer) aufgrund der vom Schülersprecher-Team aufgestellten Kandidatenliste. Die Klassensprecher nehmen das Meinungsbild zur  Kenntnis, sind jedoch in ihrer Wahl nicht daran gebunden. Vor der Wahl stellen sich die Verbindungslehrer-Kandidaten dem Schülerrat vor. Außerdem wird eine Personaldebatte im Schülerrat ohne Kandidaten geführt.

Jedes Mitglied im Schülerrat hat eine Stimme zu vergeben. Gewählt sind die Kandidaten, die die höchsten Stimmen erreichen.

Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung der SMV auch die Einladung zur Schülersprecherwahl und die Durchführung.